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Monday, August 02, 2010

roggenstein archiv




1931 blick von der Leite auf Eichenau  http://farm1.static.flickr.com/22/40396640_82f7f13ed0_o.jpg
 

 
 
Eichenau 1953 Häuser hervorgehoben   http://farm1.static.flickr.com/77/173180046_547eb10f6e_o.jpg 
 
  
Urkarte 1808 1:25 000 anderer Baubestand!  http://farm1.static.flickr.com/46/166573700_fb74ae1349_o.jpg  

Straßenbeleuchtung in Eichenau

Straßenbeleuchtung in Eichenau

Ich habe die ersten Verträge zur Einsicht erhalten und die Einsicht in den Wartungsvertrag beantragt. Früher waren die Verträge Bestandteil des Konzessionsvertrages und gingen vielleicht damit auch der Beachtung verloren.

 

Es sind die

a) Straßenbeleuchtungsvertrag – lief bis 32.3.2009, ohne Verlängerung, derzeit offen

b) Stromlieferungsvertrag- läuft bis 32.12.2009, automatische Verlängerung wenn keine Kündigung, (anlage Schaltzeiten noch nachfordern)

c) Wartungsvertrag – Daten nach der nächsten GR Sitzung

 

Alle Verträge wurden am 6.5.2008 unterschrieben, auf der Basis der alten EON Verträge.

 

Der Stromlieferungsvertrag b) ist fast problemslos, da es der politische Wille ist, bei KommEnergie zu kaufen und nicht bei einem günstigeren Anbieter. Wir zahlen derzeit ca 16ct je Kwh d.h. laut Vertrag 10,7 plus Konzessionsabgabe und  Stromsteuer, Umsatzsteuer.

Interessant ist aber die Berechnung,die deutlich macht, dass der Lieferant kein Interesse daran hat, weniger Strom verbrauchende Leuchtmittel einzusetzen.

Der Stroverbrauch wird pauschal aberechnet, nach Watt der Lampe mal einer unbekannten Zahl von Jahresbrennstunden. Wie die Jahresbrenndauer ermitttelt wird, versuche ich noch herauszufinden. Im Vertrag wird dazu nichts gesagt! Wird die Leistungsaufnahme der Birne verringert, so ändert sich die Einnahmeseite des Lieferanten. Die Sparlampen, die wir invielen Straßen bis ca 1993 eingebaut haben, haben 3x12 W, d.h. 36 W. Danach wurden nur noch Hochdrucklampen mit ca 70 W eingesetzt ( Sehr unterschiedliche Preise für die Leuchtmittel – s.u,)

Für die jährliche BERECHNUNG des Stromverbrauchs zahlen wir zudem je Brennstelle  1,20 Euro quasi als „Grundgebühr“ dafür, dass wir zahlen dürfen. Insgesamt ist zu sagen, dass sich dasVerhältnis von Verbrauchskosten zu Fixkosten anscheinend in den letzten 20 Jahren ausgetaucht hat. Die Fixkosten scheinen schon gleichgroß oder größer zu sein als die Verbrauchskosten. Wir  sollten versuchen, dazu genauere Zahlen zu bekommen.

Der Straßenbeleuchtungsvertrag a) ist offensichtlich im Augenblick ausgelaufen, da keine automatische Verlängerung vorgesehen ist. Beim Abschluß waren einige Probleme schon deutlich, da er nur auf ein Jahr abgeschlossen wurde und es fraglich schien, ob der Kauf der Leuchten beim Lieferanten des Strom und des Projketierers Anlage OHNE Ausschreibung rechten sei. Dazu sollte eine Prüfung durchgeführt werden. Wahrscheinlich bezog sich die Bemerkung desGBM ein „Gutachten“ sei in Arbeit, darauf. BGM Kränzlein hat inzwischen ein Gutachten bei Fred Münch eingeholt, das der Gemeinde vorliegt, mir aber noch nicht bekannt ist.

Der Vertrag sieht vor, dass der EIGENTÜMER der Beleuchtungsanlagen die KommEnergie ist. Diese erhebt je Brennstelle (Lampe) eine jährliche Benutzungsgebühr von ca 25.- Euro ( 20 Euro plus Steuer plus eine unbekannte Anzahl von Tariferhöhungen auf Löhne / Preisanpassungsklausel)

Da die Gemeinde eine gesetzlich geregelte Verkehrssicherungs- und Beleuchtungspflicht hat, muß die Gemeinde für Kennzeichnungen sorgen, falls Leuchten nicht die ganze Nacht brennen sollen. Die Eigentumsverhältnisse der Anlage sehen vor, dass nur die Verbrauchsmittel LAMPE und STARTER im Eigentum der Gemeinde verbleiben und von dieser bei Ausfall bezahlt werden. Inzwischen gibt es Leuchtmittel, die bei gleicher Wattzahl die doppelte Lumenmenge abgeben (ich habedieBAuverwaltungdarüber informiert)– also könnte die Leistungsaufnahme unabhängig von sonstigen technischen Verbesserungen reduziert werden.

Sollen irgenwelche anderen Leuchten im öffentlichen Raum betrieben werden, die nicht Straßenlampen sind, so muß der Eigentümer gefragt werden und kann nicht näher spezifizierte technische Anforderungen stellen.

Für die Benutzungsgebühr sorgt der Eigentümer und Lieferant des Stroms für die a) Instandhaltung (Wartung) und b) Instandsetzung (Wiederherstellung im Schadensfall) des Netzes, der Brennstellen und der Steuerungseinrichtugen, die alle ihm gehören.

(Es ist unklar, wieviele Brennstellen pro Jahr zerstört werden, ohne dass ein Schadensverursacher dafür aufkommt, also der Eigentümer selber zahlt – ich schätze eine Pro Jahr) Zur Wartung gehört auch alle 5 Jahre der komplette Austausch aller Leuchtmittel (unabhängig von ihrer Funktoonsfähigkeit) mit  Reinigung der Wannen.

 

Beschluß des GR zur Verbesserung der Anlagen.

Genauso wie die GR ging offensichlich die Verwaltung bei dem Beschluß vor einem Jahr davon aus, dass die Beleuchtungsanlagen, die die Bürger durch die Umlage bezahlt haben, im öffentlichen Eigentum sind.

Der Vertrag sieht aber vor, dass die Gmeinde einen solchen Beschluß gar nicht fassen durfte. Der Text lautet: §4,1,Abs.3 „Veränderungen an bestehendenAnlagen... werden von KommEnergie projektiert und druchgeführt. Die Kosten der Veränderung trägt die Kommune.“  Der einstimmige GR Beschluß konnte somit gar nicht umgesetzt werden.

 

 

 

 

c) der Wartungsvertrag:

 

Hier ist die Luxusversion beschlossen worden. Ich entsinne mich noch an die Diskussion, da ich nicht zugestimmt hatte, weil ich nicht wollte, dass EON mit der  zuätzlichen Wartung für damals 30 000 Euro beauftragt wurde. Inzwischen sind aber viele Brennstellen hinzugekommen, so dass ich zum aktuellen Stand nichts sagen kann und wir die Auskünfte abwarten müssen.

 

 

Zu den Leuchtmitteln.

 

Wie im Hallo Nachbarn auch schon berichtet, haben wir eine ganze Reihe von Straßen in den 80er Jahren mit Sparlampen ausgestattet. Auch wenn einer der drei Stäbe versagte, so erzeugnten die restlichen zwei eine ausreichende Beleuchtung der Straße. Als ich vor fünf Jahren deshalb nachfragte, warum wir bei EON immer nur das eine Modell mit teurenQuecksilber Hochdrucklampen kauften, bekam ich ohne Hinweis auf die Vertragslage nur die Auskunft , Eon verkaufe die Leuchte 20% unter dem Preis der Herstellers. Ein Leuchtmittel bei Wuecksilber oder Natrium kostet ca 100.- Euro ohne Steuer.Da die Lampen alle 5 Jahre ausgetauscht werden, gehen aber auch wenige kaputt. Sie werden dann trotzdem entsorgt, bevpr sie ausfallen. Wiso esdann den Luxus Wartungsvertrag braucht ist unklar.

Es gibt inzwische npreiswetere Leuchtmittel, die viel weniger verbrauchen undes gibt die Technik der Frquenzänderung und Dimmung die den Verbrauch bei gleicher Lumenzahl wesentlich reduzieren. Die Industrie, die das landauf landab bei vielen Gemeinden durchführt finanziert auf Wunsch die Umrüstung aus den eingesparten Mitteln. Allein aus Umweltschutzgründen, um weniger Energie einzusetzen, wollten wir das schon durchführen. Wie kann die KommEnergie für eine nachhaltige Energiepolitik vor Ort gewonnen werden?

 

Gu 18.4.09